Übersicht der Kontraindikationen bei Hypnose 

Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntnissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:

• Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen…)

• Persönlichkeitsstörungen

• Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen

• Herzerkrankungen

• Erkrankungen des zentralen Nervensystems

• Thrombose

• Depressionen (bestimmte Arten)

• ADS (bestimmte Formen)

• kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall•geistig behinderten Menschen

• Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)

• Einnahme von Psychopharmaka

• Schwangerschaft außerdem sollte die Hypnose aus ethischen bzw. rechtlichen Gründennicht angewendet werden:

• bei Kindern und Jugendlichen ohne die Ausdrückliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters

• bei Menschen mit Glaubenskonflikten

• bei Menschen, die Angst davor haben, hypnotisiert zu werden

• bei Menschen, die nicht hypnotisiert werden möchten

• bei Menschen, die nicht wissen, dass man sie hypnotisieren möchte