Übersicht der Kontraindikationen bei Hypnose
Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntnissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:
• Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen…)
• Persönlichkeitsstörungen
• Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
• Herzerkrankungen
• Erkrankungen des zentralen Nervensystems
• Thrombose
• Depressionen (bestimmte Arten)
• ADS (bestimmte Formen)
• kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall•geistig behinderten Menschen
• Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
• Einnahme von Psychopharmaka
• Schwangerschaft außerdem sollte die Hypnose aus ethischen bzw. rechtlichen Gründennicht angewendet werden:
• bei Kindern und Jugendlichen ohne die Ausdrückliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
• bei Menschen mit Glaubenskonflikten
• bei Menschen, die Angst davor haben, hypnotisiert zu werden
• bei Menschen, die nicht hypnotisiert werden möchten
• bei Menschen, die nicht wissen, dass man sie hypnotisieren möchte